Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten
gemäß EU-DSGVO / BDSG?

Martina M. Altmann

Ihre externe Datenschutzbeauftragte für Plauen und das Vogtland

Lt. DSGVO / BDSG benötigt ein Unternehmen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB), sobald eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:


  • Mindestens zehn Personen pflegen ständig Umgang mit personenbezogenen Daten wie Namen, E-Mail-Adressen u.ä. (online oder offline, digital oder analog) (§38 BDSG)


  • Ihr Unternehmen hat nicht nur mit normalen personenbezogenen Daten zu tun, sondern es verarbeitet auch besonders sensible Informationen gemäß Art. 9 DSGVO


  • Sie verarbeiten Daten, die eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Personenüberwachung erfordern (Art. 37 DSGVO)


  • Das Geschäftsfeld Ihres Unternehmens ist die Datenerhebung und Datenübermittlug an Dritte (§38 Abs. 1 S. 1 BDSG)


Martina M. Altmann - Ext. Datenschutzbeauftragte

Externe Datenschutzbeauftragte
(zertifiziert nach DSC-Standard)

Internet Success Coach
Staatl. gepr. Technikerin (Technische Informatik)
Bildende Künstlerin | Grafik- & Webdesign
Veranstaltungsfachwirtin (IHK)


Termine (für Onlinemeeting) nach Vereinbarung


Bei Bedarf nehmen Sie bitte über das nachfolgende Formular Kontakt auf.

Bitte erklären Sie im Nachrichtenfeld kurz Ihr Anliegen. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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  • Erstberatung im Datenschutz
  • Übernahme Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 EU-DSGVO für Ihr Unternehmen
  • Schulung von Geschäftsleitung und Mitarbeitern
  • Prüfung vorhandener Datenschutzkonzepte (Datenschutzaudit)